Forschung ist nicht gleich Forschung

Biomedizinische Forschung ist vielfältig und verfolgt unterschiedliche Ziele:

  • Grundlagenforschung: Erkenntnisse gewinnen 
  • Angewandte Forschung: konkrete Probleme lösen 
  • Regulatorik: Sicherheit von Produkten gewährleisten

Es gibt nicht „die“ biomedizinische Forschung. Forschung wird von unterschiedlichen Akteuren betrieben und geht auf unterschiedliche Beweggründe zurück. In der Grundlagenforschung ist der Erkenntnisgewinn die Antriebskraft, in der angewandten Forschung die Lösung eines konkreten Problems und in der Regulatorik – also Prüfungen und Kontrollen nach gesetzlichen Standards – die Sicherheit von Mensch und Umwelt. 

Grundlagenforschung

Ziel der Grundlagenforschung ist Erkenntnisgewinn über grundlegende Mechanismen, nicht die direkte Anwendung. Es wird zum Beispiel versucht, die biologischen und molekularen Vorgänge, die in einem Organ wie der Leber stattfinden, grundlegend zu verstehen. Auch wenn Grundlagenforschung an sich zweckfrei ist, werden hier oft Erkenntnisse gewonnen, die sich später als Schlüssel für konkrete Anwendungen erweisen. 
Die Fragestellungen in der biomedizinischen Grundlagenforschung können sehr vielfältig sein und werden zumeist an Universitäten und anderen mit öffentlichen Mitteln geförderten Einrichtungen, wie z.B. Instituten der Max-Planck-Gesellschaft oder der Helmholtz Gemeinschaft, durchgeführt. 

Angewandte und translationale Forschung

Ziel der angewandten Forschung ist es, konkrete Probleme zu lösen oder Verfahren zu verbessern. Im Vordergrund steht die Entwicklung oder Optimierung von Produkten, Medikamenten oder Behandlungsverfahren. 
Ein Beispiel wäre die zielgerichtete Identifizierung eines Angriffspunkts („Target“) für ein Medikament gegen Leberfibrose und die Selektion zugehöriger möglicher Wirkstoffe.

Translationale Forschung ist ein Schlagwort für die Verbindung von Erkenntnissen aus Grundlagenforschung mit der Anwendung in Diagnostik, Therapie und Prävention. Das Motto lautet „Bench to Bedside“ frei übersetzt „vom Labortisch ans Krankenbett“.  Der Anspruch ist, Erkenntnisse aus beiden Bereichen in Verbindung zu setzen und zielgerichtet neue wissenschaftliche Ergebnisse aus dem Labor in praktikable Anwendungen zu überführen. 

Angewandte und translationale Forschung wird von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen betrieben, z.T. aber auch von z.B. der Pharmaindustrie. Die Übergänge sind hier fließend und oft bestehen auch Kooperationen.

Regulatorik

Regulatorik bezeichnet Prüfungen und Kontrollen, die nach gesetzlich vorgeschriebenen Standards durchgeführt werden müssen, bevor ein Produkt, wie ein Medikament oder eine Chemikalie, auf den Markt gebracht werden darf.

  • In der Medikamentenentwicklung müssen neue Arzneimittel eine Reihe von regulatorischen Tests durchlaufen: zuerst im Labor, später in klinischen Studien an Menschen. Die Testung stellt sicher, dass das Medikament wirksam ist und die Nebenwirkungen vertretbar sind. 
  • Für Chemikalienzulassungen muss nachgewiesen werden, dass eine Substanz keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Dies geschieht durch standardisierte Tests, deren Ergebnisse von Behörden bewertet werden.
  • Im Rahmen der Qualitätskontrolle bedeutet dies, dass Produkte regelmäßig auf ihre Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität überprüft werden. 
  • Bei Chargenprüfungen werden einzelne Produktionschargen — also abgegrenzte Mengen eines Produkts — getestet, um sicherzustellen, dass sie den festgelegten Anforderungen entsprechen.

Ein Beispiel für eine regulatorische Testung wäre z.B. entsprechend der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) die Testung auf eine bestimmte Form der Lebertoxizität mittels Testung nach OECD Test Guideline 408 – “Repeated Dose 90‑Day Oral Toxicity Study in Rodents” (90-tägige Studie zur oralen Toxizität bei wiederholter Verabreichung an Nagetieren).

Die regulatorischen Untersuchungen werden in der Regel von pharmazeutischen oder chemischen Unternehmen sowie Auftragslaboren durchgeführt. 

Bei klinischen Studien im Rahmen von Medikamentenentwicklungen ist die Lage komplexer und weitere Akteure, wie z.B. Krankenhäuser kommen hinzu. Für die Genehmigung und Kontrolle der Klinischen Studien sowie die Zulassung von Medikamenten ist in Deutschland das BfARM zuständig. 

Die Europäische Union verfolgt den Plan, Tierversuche in der Chemikalienbewertung schrittweise abzubauen. Dieser Plan wurde als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative „Save cruelty-free cosmetics – Commit to a Europe without animal testing“ ins Leben gerufen. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, eine Roadmap zu entwickeln, die konkrete Maßnahmen und Zeitrahmen festlegt, um Tierversuche in der Chemikaliensicherheit zu reduzieren und schließlich zu ersetzen.

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