
In der Grundlagen- und translationalen Forschung sind die Methoden prinzipiell frei wählbar, unterliegen aber ethischen und rechtlichen Prüfungen. Bei der Medikamentenentwicklung und der Chemikalienprüfung hingegen gibt es für die Sicherheitsprüfung sehr genaue Regularien mit welchen Methoden und wie geprüft wird.
Grundlagenforschung und translationale Forschung
Forschende können ihre Methoden grundsätzlich frei wählen. Bei bestimmten Fragestellungen, wie dem Verhalten eines Organismus, den Wechselwirkungen zwischen Organen untereinander oder mit der Umwelt sind Tierversuche oft notwendig. Jeder Versuch wird zuvor genehmigt und ethisch geprüft.
Forschung bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen:
Die Wissenschaftler:innen an Universitäten und anderen mit öffentlichen Mitteln geförderten Einrichtung – also den Orten, wo überwiegend Grundlagenforschung und translationale Forschung betrieben werden – sind frei in der Wahl ihrer Modelle. Gerade bei komplexen Fragen, zum Beispiel zum Immun- und Nervensystem oder zum Zusammenspiel verschiedener Organe, sind Tierversuche oft notwendig. Bevor solche Studien durchgeführt werden dürfen, müssen Forscher:innen einen detaillierten Tierversuchsantrag stellen, der von Behörden und Tierschutzkommissionen geprüft wird. Dabei wird abgewogen, ob der erwartete Erkenntnisgewinn den Eingriff am Tier rechtfertigt und ob Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Wissenschaftsfreiheit garantiert zwar, dass Wissenschaftler:innen an öffentlich geförderten Einrichtungen selbstbestimmt forschen dürfen, aber diese Freiheit wird durch Förderlogiken, Publikationsdruck, Ressourcenknappheit und rechtliche Rahmenbedingungen begrenzt. Forschung bewegt sich also immer in einem Spannungsfeld zwischen Neugier, gesellschaftlichem Nutzen, ethischer Verantwortung und institutionellen Zwängen. Dadurch, dass die Forschung hier wenig standardisiert und reguliert ist, werden viele Diskussionen immer wieder auf individueller Ebene geführt. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre z.B. ein Gutachter, der im Rahmen des Begutachtungsprozesses bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift (Peer-Review-Verfahren) vor der Veröffentlichung einer Studie zusätzliche Experimente mit Tierversuchen oder menschlichen Organoiden einfordert – beides ist möglich.
Medikamentenentwicklung
In der präklinischen Phase der Medikamentenentwicklung – also vor der Anwendung am Menschen – stehen zwei zentrale Fragestellungen im Mittelpunkt: Wirkung und Sicherheit. Für die Sicherheitsbewertung verlangen regulatorische Leitlinien in vielen Fällen Untersuchungen in Tiermodellen, häufig in zwei Spezies (typischerweise eine Nager- und eine Nicht-Nagerart), wobei Umfang und Design stark vom jeweiligen Endpunkt und Anwendungsfall abhängen und zunehmend auch Reduktions- oder Ersatzstrategien berücksichtigt werden.
Sollten Tierversuche durch tierfreie Methoden ersetzt werden, ist in der Regel eine wissenschaftliche Validierung und regulatorische Akzeptanz erforderlich. Dabei muss gezeigt werden, dass die Methode für einen definierten Anwendungsbereich („fit for purpose“) geeignet ist. Diese Bewertung erfolgt in standardisierten, international abgestimmten Verfahren und kann in eine Aufnahme in OECD-Testleitlinien oder vergleichbare regulatorische Rahmenwerke münden.
Die Untersuchung der Wirksamkeit erfolgt hingegen im Tierversuch und/oder mittels tierversuchsfreier Ansätze; hierfür existieren keine vergleichbar stark harmonisierten und formalisierten regulatorischen Vorgaben.
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