
Tierversuche sind genehmigungspflichtig. In Deutschland werden bei Tierversuchen in erster Linie Mäuse, Fische und Ratten eingesetzt. Trotz steigender Forschungsaktivitäten sinken die Zahlen: 2014 wurden 2.798.463 Tiere in der Forschung eingesetzt, 2024 waren es hingegen nur 1.954.469.
Aus den Erhebungen von 2024 ergeben sich folgende Verwendungen:
Tierversuche sind genehmigungspflichtig und unterliegen rechtlichen Anforderungen. Weil nahezu jedes Experiment am Tier einen Eingriff in dessen Leben und Wohlbefinden darstellt, gilt es auch ethische Aspekte mit einzubeziehen.
Über die Gesetzgebung sind verschiedene Gruppen oder Klassen von Tieren in bestimmten Zusammenhängen unterschiedlich stark geschützt. Die meisten Bestimmungen beziehen sich auf Wirbeltiere.
Vor der Durchführung von Tierversuchen muss ein detaillierter Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, in dem z.B. Zweck, Nutzen, Art der Tiere, Versuchsdesign und geplante Maßnahmen zum Schutz der Tiere beschrieben werden. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der erwartete wissenschaftliche Erkenntnisgewinn die Belastung der Tiere rechtfertigt und keine geeigneten Alternativen verfügbar sind.
Grundsätzlich sind sämtliche Vorgaben zu Tierversuchen national im TierSchG, der TierSchVersV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU geregelt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat den gesetzlichen Auftrag, jährlich die von den Versuchstiereinrichtungen erhobenen Daten bei den einzelnen Bundesländern abzufragen, zusammenzustellen und an die Europäische Kommission zu übermitteln.
Die Versuchstierzahlen werden von der Initiative Tierversuche verstehen für den kompass tierversuche aufbereitet und mit Hintergrundinformationen versehen. Tierversuche verstehen beantwortet auch die FAQs, also die häufigsten Fragen, zu Tierversuchen und stellt die rechtlichen Grundlagen verständlich vor.